Wenn Demokratie nur noch „Deckmäntelchen“ für Eigeninteressen ist: Wie Politik zum Handlanger industrieller Interessen wird

Ziele sind nicht nur Rhetorik, sondern Recht

Demokratie lebt von Streit. Aber sie erodiert, wenn Politik beginnt, rechtlich verbindliche Ziele wie Verhandlungsmasse zu behandeln – und die Öffentlichkeit dabei mit wohlklingenden Begriffen („Klimaneutralität“) beruhigt, während im Hintergrund an deren Wirkung gedreht wird.

Genau darum geht es beim Antrag, über den die taz berichtet: Die CDU-Parteiführung hat ihn am Ende entschärft – gut so. Aber allein der Versuch ist ein Warnsignal: Er zeigt, welche Verschiebung politisch „sagbar“ gemacht werden soll, wenn es wirtschaftlich herausfordernd wird. 

Was ist los?

Laut taz haben MIT (Mittelstands- und Wirtschaftsunion) und CDA (Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft) beantragt, dass die CDU sich dafür einsetzen solle, das deutsche Ziel der Klimaneutralität von 2045 auf 2050 zu verschieben – mit der Begründung, 2045 sei gegenüber dem EU-Ziel 2050 eine „Übererfüllung“. Darüber hinaus wollten die Antragsteller laut taz sogar das EU-Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ „neu definieren“ – als 90-%-Reduktion (gegenüber 1990) ohne klares Netto-Null-Enddatum. Die taz ordnet das explizit als Versuch ein, das EU-Ziel zu kippen bzw. zu entkernen.  Nach internen Gesprächen in der CDU wurde der Antrag laut taz entschärft; die zentralen Passagen zur Verschiebung/Neudefinition tauchen in der neuen Version nicht mehr auf. 

taz-Artikel: https://taz.de/Entschaerfter-Antrag-fuer-Parteitag/!6148937/

Warum das mehr ist als Parteitaktik: Der Rechtsstaat hängt an Verlässlichkeit

Wer Klimaziele verschiebt oder umdefiniert, verhandelt nicht nur „Politik“. Er berührt Verbindlichkeit – und damit ein Fundament des Rechtsstaats. Denn: Deutschlands Ziel Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 steht im Bundesrecht.  Und die EU hat Klimaneutralität bis 2050 als rechtlich verankertes Ziel (European Climate Law) – inklusive des Pfads, nach dem die EU ihre Zwischenziele festlegt. 

Politik darf für ihren Geltungsbereich Gesetze ändern – selbstverständlich. Aber eine demokratische Regierung (und eine sie tragende Partei) für Deutschland kann zum einen europäisches Recht nicht umdeuten und muss zum anderen transparent, evidenzbasiert und verantwortbar argumentieren. Der Versuch, „Klimaneutralität“ so umzudeuten, dass der Begriff zwar bleibt, sein Kern aber verschwindet, wäre kein normaler Zielkonflikt – sondern ein Angriff auf die Wahrhaftigkeit politischer Sprache. Und ohne wahrhaftige Sprache gibt es keine informierte Zustimmung der Bürger:innen.

Wem nützt das – und warum das politisch gefährlich ist 

Ich formuliere das bewusst klar als Wertung: Ein Vorstoß, Klimaziele nach hinten zu schieben oder zu entkernen, begünstigt die Akteure, die das Problem mit ihren wirtschaftlichen und industriellen Aktivitäten mit verursacht haben und die jetzt den Anpassungsdruck spüren – typischerweise emissions- und energieintensive Branchen und ihre Wertschöpfungsketten. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern eine einfache Logik von Regulierung: Später = weniger unmittelbarer Umbau = weniger kurzfristige Kostenrisiken.

Und hier liegt der demokratische Skandal: Der Antrag wird mit „Übererfüllung“ gerahmt. Dieses Wort ist nicht neutral. Es normalisiert, dass ein demokratisch beschlossenes Schutz-Ziel plötzlich wie ein Luxusproblem klingt – wie etwas, das man sich „leisten“ kann oder eben nicht.

Aber der Klimawandel verhandelt nicht. Er reagiert nicht auf Parteitagslogik. Wer Ziele verzögert, verlagert reale Schäden und reale Freiheitskosten – auf später, auf andere, auf Europa, auf die nächste Generation. Das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Logik der verschobenen Freiheitslasten in seiner Klimaschutzentscheidung deutlich gemacht („intertemporal guarantees of freedom“). 

Wer Vereinbarungen „neu definiert“, beschädigt Europa

Noch schärfer wird es auf EU-Ebene: Wenn eine Kanzlerpartei überhaupt versucht, das EU-Ziel „Klimaneutralität 2050“ durch eine 90-%-Formel zu ersetzen, dann ist das nicht „Pragmatismus“. Es ist ein semantischer Trick: Man hält das Etikett, aber entfernt die Verpflichtung zur Netto-Null. Und genau das beschädigt den europäischen Raum: EU-Politik funktioniert nur, wenn Ziele, Begriffe und Rechtsrahmen verlässlich sind. Andernfalls gewinnt nicht „die Wirtschaft“, sondern der Zynismus: Dann gelten am Ende nur noch die Interessen, wer genug Druck macht.

Die taz stellt den Antrag zudem in einen direkten Kontrast zu Merz’ öffentlichem Bekenntnis, Deutschland stehe zu nationalen und europäischen Klimazielen. Ich bewerte diese Spannung als demokratiegefährdend: Wenn nach außen „Bindung“ gesagt wird und nach innen „Entkernung“ versucht wird, dann wird Politik zur Inszenierung – und Vertrauen verdunstet. 

„Klimaneutralität“ darf kein Deckmäntelchen sein. Ich halte es für rechtsstaatlich schädlich, wenn man Begriffe benutzt, die Vertrauen erzeugen („Klimaneutralität“), während man die Definition so verändert, dass sie den Kern verliert. Das mag kommunikativ geschickt sein – demokratisch ist es katastrophal. Denn es macht aus demokratischen Zusagen eine Art variables Marketing. Und damit wird Politik zum Handlanger derer, die am lautesten „Standort!“ oder „Umsatzwachstum!“rufen, während die Kosten am Ende die Allgemeinheit trägt: über Schäden, über Anpassung, über Konflikte, über verlorene Zukunftsfähigkeit.

Was eine demokratische Alternative wäre

Wenn die Bundesregierung (oder die sie tragende Partei) ernsthaft meint, Ziele seien nicht erreichbar, dann braucht es:

  • Offene Evidenzdebatte – und zwar auch in der EU: Was genau ist nicht erreichbar? Mit welchen Annahmen? (Kosten, Technologien, Pfade, Verteilungseffekte).

  • Ehrliche Prioritäten und Transparenz, wem diese Haltung nützt und wer welche Lasten trägt.

  • Parlamentarische und gesellschaftliche Beteiligung, statt semantischer Umetikettierung.

  • Die klare Zusage: EU-Recht und internationale Verpflichtungen sind Bindung, nicht Option. (Paris-Abkommen als Referenzrahmen für das 1,5-/2-Grad-Ziel.) 

Warum transformieren wir die Wirtschaft?

Nicht aus Ideologie. Sondern weil wir durch unser industrielles Wirtschaften unsere eigene Lebensgrundlage so stark schädigen, dass sie uns unter den Füßen wegbricht. Wir retten zwangsweise uns vor uns selbst. Und genau deshalb ist es so fatal, wenn Klimaziele als „Übererfüllung“ abgetan werden. Das ist nicht nur ein politischer Streit. Das ist eine Frage demokratischer und menschlicher Verantwortung.

Was hier Fakt ist (mit Quellen)
  1. Inhalt des Antrags / Entschärfung: Laut taz wollten MIT und CDA u. a. die deutsche Klimaneutralität von 2045 auf 2050 verschieben und das EU-Ziel „Klimaneutralität 2050“ in Richtung „90 % Reduktion“ umdeuten; der Antrag wurde anschließend entschärft. (Quelle: taz)

  2. Deutsches Recht: Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 festgelegt. (Quelle: Gesetze-im-Internet, §3 KSG)

  3. EU-Recht: Die EU hat Klimaneutralität bis 2050 als Ziel in das EU-Recht geschrieben (European Climate Law). (Quelle: EU-Kommission)

  4. Verfassungsrechtlicher Rahmen: Das BVerfG hat 2021 in seiner Klimaschutzentscheidung betont, dass unzureichender Klimaschutz Freiheitslasten in die Zukunft verlagern kann. (Quelle: BVerfG, Entscheidung 24.03.2021)

  5. Internationaler Rahmen: Das Pariser Abkommen setzt den globalen Orientierungsrahmen (Temperaturziele/Balance Emissionen–Senken). (Quelle: UNFCCC)

Quellen: 

taz-Artikel: https://taz.de/Entschaerfter-Antrag-fuer-Parteitag/!6148937/

Bundes-Klimaschutzgesetz §3 (Netto-Treibhausgasneutralität 2045): https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/__3.html
Gesamtes KSG (Gesetze-im-Internet): https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/BJNR251310019.html

EU-Kommission – European Climate Law (Klimaneutralität 2050): https://climate.ec.europa.eu/eu-action/european-climate-law_en

BVerfG – Entscheidung 24.03.2021 (1 BvR 2656/18 u.a., englisch): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/EN/2021/03/rs20210324_1bvr265618en.html
BVerfG – Pressemitteilung (englisch): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/EN/2021/bvg21-031.html

UNFCCC – Paris Agreement (PDF): https://unfccc.int/sites/default/files/english_paris_agreement.pdf

EU-Kommission – 2040 climate target (Kontext 90%/2040-Debatte): https://climate.ec.europa.eu/eu-action/climate-strategies-targets/2040-climate-target_en

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